Organisationsstruktur

Aufbau und Organisation

Eine große Feuerwehr wie die Feuerwehr der Stadt Griesheim benötigt, um reibungslos zu funktionieren, eine effektive und gut strukturierte Führungshierarchie.
Ganz besonders im Hinblick auf die Tatsache, dass es sich um einen Zusammenschluss vieler freiwilliger Mitglieder handelt, welche die Arbeiten (auch die organisatorischen) ausschließlich während ihrer Freizeit leisten können.
Üblicherweise sieht das in der Praxis so aus, dass einige Wenige (vorzugsweise der Stadtbrandinspektor, bzw. Gemeindebrandinspektor oder Wehrführer) die ganze Arbeit auf sich nehmen.

Mag das in Freiwilligen Feuerwehren kleiner Ortschaften noch machbar sein, so artet das in Städten und Gemeinden der Größe Griesheims in einen Fulltimejob aus.
Aus diesem Grund hat man in Griesheim Ende der 90er Jahre den Weg eingeschlagen, die Lasten auf viele Schultern zu verteilen.
Zu diesem Zweck wurden die Aufgaben auf fünf Sachgebiete aufgeteilt, die hier im folgenden etwas exakter dargestellt werden sollen.

Sachgebiet I – Verwaltung

Das Sachgebiet Verwaltung beinhaltet folgende Aufgabenbereiche:

  • Personalverwaltung
  • Schriftverkehr mit anderen Feuerwehren / Stadtverwaltung / städt. Gremien etc.
  • Organisation von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
  • Verwaltung des Zugangs zum Gerätehaus (Schlüsselverteilung etc.)
  • Versicherungswesen (Sicherung des Versicherungsschutzes der Feuerwehrangehörigen etc.)
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Organisation der Ausschüsse (Mannschaftsausschuss; Fahrzeug- und Gerätebeschaffungsausschuss;
  • EDV (Netzwerk Administration; FLORIX-Hessen Administration etc.)
  • Haushaltsplanung
  • Jugendfeuerwehr
Sachgebiet II – Ausbildung

Das Sachgebiet Ausbildungbeinhaltet folgende Aufgabenbereiche:

  • Organisation und Sicherstellung der Ausbildung in allen Teilbereichen (Grund-, Atemschutz-, Maschinisten-, Funk-, Technische Hilfeleistungs-, Gefahrgutausbildung etc.)
  • Erstellen der Dienstpläne für die Einzelnen Ausbildungsbereiche
  • Organisation der Lehrgangsanmeldungen
  • Beförderungen
  • Unterhaltung, Aktualisierung und Ergänzung der Ausbildungsmaterialien
Sachgebiet III – vorbeugender Gefahrenschutz

Das Sachgebiet vorbeugender Gefahrenschutz beinhaltet folgende Aufgabenbereiche:

  • Organisation und Durchführung der Brandsicherheitsdienste bei öffentlichen Veranstaltungen
  • Begehen von Objekten in Zusammenarbeit mit dem Brandschutz- oder Bauaufsichtsamt
  • Erstellen von Einsatzplänen für besonders gefährdete Objekte
  • Brandschutzerziehung der Kindergärten und Schulen
  • Öffentlichkeitsarbeit (Fahrzeugpräsentationen, Brandschutzunterricht, Gerätehaus Besichtigungen)
Sachgebiet IV – abwehrender Brandschutz

Das Sachgebiet abwehrender Brandschutz beinhaltet folgende Aufgabenbereiche:

  • Aufstellung der Alarmpläne
  • Festlegung der Ausrückordnung
  • Funkalarmempfängerverteilung
  • Diensteinteilung EvD (Einsatzleiter vom Dienst)
  • Verkehrbehinderungen (zum Beispiel durch Baustellen) in den Fahrzeugordnern aktualisieren
  • Erstellen von KatS-Stärkemeldungen
  • Einsatzdokumentation
  • Fahrzeuginstandhaltung
  • Geräteinstandhaltung
  • Bauliche Instandhaltung Gerätehaus
  • Kleiderkammer
  • Funk- und Fernmeldewesen
  • Atemschutz (Instandhaltungen, Prüfungen, Tauglichkeitsuntersuchungen etc.)
Sachgebeit V - Jugendfeuerwehr